488 SWRtext Sa,14.06.25 22:07:36
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SWR >> 5 FERNSEHEN 5
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Ermäßigung und Befreiung
Menschen mit Behinderung, denen das
Merkzeichen "RF" im Schwerbehinderten-
ausweis zuerkannt wurde, zahlen auf An-
trag einen ermäßigten Beitrag von 5,99
Euro im Monat. Taubblinde Menschen und
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72
SGB XII können befreit werden.
Eine Befreiung kann zudem beantragen,
wer einkommensabhängig staatliche
Sozialleistungen erhält.
Dazu gehören zum Beispiel: Empfänger
von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
oder Grundsicherung - Empfänger von
BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen.
Quelle: ARD-Text